Eigenbetrieb
1. Gründung
Der als sogenannter "Regiebetrieb" innerhalb des städtischen Gesamthaushaltes geführte Aufgabenbereich Abwasserbeseitigung wurde durch einstimmigen Beschluss des Gemeinderates mit Wirkung zum 1. Januar 1995 in einen Eigenbetrieb umgewandelt. Bei dem Eigenbetrieb handelt es sich um eine rechtlich unselbständige Betriebs- und Organisationsform; d.h. Trägerin der Einrichtung ist weiterhin die Stadt Wertheim als Eigentümerin.
2. Organe des Eigenbetriebes
Die Rechtsverhältnisse des Eigenbetriebes werden durch die vom Gemeinderat erlassene Betriebssatzung geregelt. Organe des Betriebes sind entsprechend den Regelungen in der Satzung:
- der Gemeinderat,
- der beschließende Betriebsausschuss (Ausschuss für Bauwesen und Umwelt)
- die Betriebsleitung des Eigenbetriebes
Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung bildet eine eigene Abteilung im Referat 11.Bereits zum 1. Juli 2004 übernahm der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung die buchhalterischen Aufgabenstellungen, die bis dahin durch die Stadtkasse erfüllt wurden. Damit liegen seit diesem Zeitpunkt die kompletten Leistungen des ABW in einer Organisationseinheit. Bei größeren Baumaßnahmen, insbesondere Erschließungen erfolgt weiterhin die Zusammenarbeit mit dem Referat Stadtplanung, Hochbau, Tiefbau.
3. Betriebsführungen
Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Wertheim umfasst zusätzlich vier Betriebsführungen:
- Kläranlage Gamburg: Werbach
- Wildbach Kläranlage: Freudenberg
- Kläranlage und Kanal Kreuzwertheim
- Kläranlage und Kanal des Abwasserzweckverbandes Südspessart: Stadtprozelten, Faulbach,
Dorfprozelten, Collenberg, Breitenbrunn, Altenbuch
- Kläranlage und Kanal Freudenberg
- Kläranlage Hasloch
Zudem erfolgt die Klärschlammentwässerung sowie -entsorgung folgender Kommunen durch den ABW:
- Stadt Külsheim
- Gemeinde Werbach
4. Strukturdaten
Betriebsleitung: Tina Hörner
Mitarbeiter: 30
Bilanzvolumen: 52 Mio. Euro
Umsatz/Jahr: 6,9 Mio. Euro
Wichtige Bilanzzahlen
Beiträge und Zuschüsse: 26,7 Mio. Euro
Kredite: 16,5 Mio. Euro
Abwassergebühr (seit 01.01.2023)
Schmutzwassergebühr: 2,05 € / m³ (Frischwasserverbrauch)
Niederschlagswassergebühr: 0,29 € / m² (überbaute und befestigte Fläche)
Siehe auch